Bleckmann Datenschutz
Ihre externe Datenschutzlösung
Der Umgang mit personenbezogenen Daten zählt heute zum normalen Unternehmensalltag. Vor allem im Personalbereich wie auch im Marketing werden zahlreiche Daten über Ihre Mitarbeiter und Kunden gesammelt, gespeichert und weitergegeben.
In diesem Zusammenhang sind die Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes von jedem einzelnen Mitarbeiter rechtssicher zu gewährleisten. Daher haftet jedes Unternehmen für den korrekten Umgang mit den Daten und steht zum Beispiel für daraus resultierende arbeitsrechtliche Konsequenzen gerade.
Das Gesetz schreibt vor: Unternehmen, die mehr als neun Mitarbeiter beschäftigen, die personenbezogene Daten verarbeiten, benötigen einen Datenschutzbeauftragten. Allerdings müssen auch kleinere Firmen die Vorschriften einhalten, wenn auch für sie keine Verpflichtung besteht, jemanden einzustellen, der die Einhaltung des Datenschutzes kontrolliert.
Die Aufgabe des Datenschutzbeauftragten kann auch von einem externen Dienstleister wie unserem Haus wahrgenommen werden. Unser Mitarbeiter Jürgen Wiegard hat sich als geprüfter behördlicher und betrieblicher Datenschutzbeauftragter darauf spezialisiert, den technischen und organisatorischen Datenschutz in einem Unternehmen einzuführen und umzusetzen.
Bei dieser Tätigkeit ist neben den Kenntnissen der rechtlichen Vorschriften und Maßnahmen auch ein großes Maß an technischem Verständnis und Erfahrung im Bezug auf die Datensicherheit erforderlich. Zudem befinden wir uns als IT-Unternehmen immer auf dem aktuellsten Stand der Technik und offerieren Ihnen praxisorientierte Lösungen.